Was ist im Trauerfall zu tun?

Um Sie durch die schweren Stunden, Tage und Wochen des Verlustes zu begleiten hier einmal die ersten, zu erledigen Schritte schriftlich für Sie zusammengefasst.

Bei einem häuslichen Sterbefall benachrichtigen Sie bitte möglichst schnell den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen, welche für alle weiteren Erledigungen benötigt wird.

Sollte ein Todesfall in einem Alten-, Pflegeheim oder Krankenhaus eintreten, werden die notwendigen Schritte in der Verwaltung des jeweiligen Sterbehauses geklärt. Die Besorgung der Sterbeurkunden wird von uns erledigt.

Wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist, sollten Sie sich mit dem Bestatter Ihres Vertrauens persönlich oder telefonisch in Verbindung setzen. Gerne sind wir auch bereit, Sie zu Hause für das Beratungsgespräch aufzusuchen. Als erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichem und vertraulichen Gespräch und erledigen danach umgehend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Selbstverständlich können Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei wählen. Entscheiden Sie sich für das Unternehmen, welches Sie Ihrer Meinung nach am Besten und Fachgerechtesten beraten würde. Sollten Sie sich dennoch nicht sicher sein, dann fragen Sie Freunde, Nachbarn oder Verwandte, die selbst einen Sterbefall zu bewältigen hatten.

Erforderliche Unterlagen im Todesfall

Um Ihnen doppelte Wege zu ersparen, haben wir Ihnen eine Liste von Unterlagen zusammengestellt, die Sie in einem Todesfall benötigen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheiraten) Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch
  • (bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der Krankenkasse bzw. Krankenscheinhefte
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • Ggf. Versicherungsunterlagen (z.B. Lebensversicherungspolice usw.)