Aufbahrung – Was ist darunter zu verstehen?
Es könnte zum einen sein, dass die verstorbene Person in ihrer häuslichen Umgebung zum Zwecke der Verabschiedung für nahestehende Familie oder Freunde „aufgebahrt“ wird um die nötige Basis zu schaffen, sich in Ruhe zu verabschieden.
Diese Verabschiedung bieten wir auch gerne in unseren eigenen Kühl- und Aufbahrungsräumlichkeiten an unserem Standort in Kaarst an. Eventuell kann diese Verabschiedung auch direkt auf dem Beisetzungsfriedhof angeboten werden, hierzu sind jedoch ggfs. Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung zu beachten.
Aufbahrung kann aber auch heißen, den Sarg oder die Urne während der Beisetzungsfeierlichkeit angemessen „aufzustellen und zu dekorieren“.
Gerne werden wir mit den Angehörigen gemeinsam eine ansprechende individuelle Dekoration vereinbaren. Persönliche Gegenstände oder Bilder können meist problemlos in die Gestaltung einfließen. Trauen Sie sich einfach und tragen Sie ihre Wünsche und Gedanken an uns heran.