Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsart. Ist ein Grab vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Je nach den unterschiedlichsten Friedhofssatzungen gelten Ruhefristen zwischen 15 und 25 Jahre.

Ist kein Grab vorhanden, kann dieses an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Das Grabrecht wird auf eine bestimmte Nutzungsdauer überlassen und kann je nach Grabart nach Ablauf verlängert werden. Wir sind gerne bereit, Ihnen Auskünfte über weitere Bestimmungen des gewählten Friedhofes mitzuteilen.

  • Wahlgräber

    Wahlgräber sind Ein- oder Mehrstellige Grabstätten. Sie können individuell ausgewählt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Auf einigen Friedhöfen stehen Tiefengräber als Familiengräber zur Verfügung. Falls bereits ein Grab vorhanden ist, müssen die Verwendbarkeit überprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden. Nach Ablauf der Nutzzeit können diese Grabstätten in der Regel wieder erworben werden. Zudem können in Wahlgräbern auch Urnen zusätzlich beigesetzt werden.

  • Reihengräber

    Eine individuelle Auswahl ist bei einem Reihengrab nicht möglich, es wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt – In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es ist im Normalfall günstiger als ein Wahlgrab. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist kein Nacherwerb möglich.

  • Rasengräber

    Bei dieser Form entfällt die Grabpflege für die Angehörigen. Von der Friedhofsverwaltung wird nach der Beisetzung Rasen eingesät und somit die Pflege für die Ruhefrist von meist 20 Jahren sichergestellt. Bei Rasengräbern kann auf Wunsch eine namentliche Kennzeichnung erfolgen.

  • Anonyme Erdgräber

    Bei einer anonymen Erdbestattung wird der Sarg in einem nicht gekennzeichneten Gräberfeld beigesetzt, ohne dass die genaue Lage bekannt ist. Der traditionelle Ablauf der vorherigen Trauerfeier in der Friedhofskapelle ist möglich.

Feuerbestattung

Grundsätzlich wird für jede Feuerbestattung ein Sarg benötigt. Zur Einäscherung ist eine Willenserklärung der verstorbenen Person oder eines Verwandten erforderlich. Eine Trauerfeier kann sowohl vor der Einäscherung, als auch mit der Urne erfolgen. Urnen können nach der Feuerbestattung auf verschiedene Arten beigesetzt werden.

Das Bestattungsunternehmen Fußangel arbeitet seit Jahren äußerst gut mit dem Krematorium Düsseldorf Stoffeln zusammen. Mehr dazu finden Sie hier.

Nach dem Einäscherungsprozess wird die Urne auf dem gewählten Friedhof, in einer der unten aufgeführten Grabarten, den Vorstellungen entsprechend beigesetzt.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt hat, oder ein anordnungsberechtigter Angehöriger (Ehepartner, Kinder oder Verwandte ersten Grades) diese Willenserklärung abgibt.

Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Der Verstorbene wird im Krematorium mit dem Sarg eingeäschert.

Diese Grabarten möchten wir Ihnen nahe bringen:

  • Urnenwahlgräber

    Ein Urnenwahlgrab kann individuell, wie bei einem Erdwahlgrab ausgewählt werden. Je nach Art können mehrere Urnen beigesetzt werden. Ein Nacherwerb des Grabes ist möglich.

  • Urnenreihengräber

    Ein Urnenreihengrab wird Ihnen von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Es kann in der Regel nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann das Grab nicht nacherworben werden.

  • Urnenrasengräber

    Die Gestaltung der Rasengrabstätten erfolgt wie bei einem Erdrasengrab. Die Angehörigen haben ebenfalls die Möglichkeit einer persönlichen Inschrift.

  • Anonyme Urnengräber

    Wie bei einem anonymen Erdgrab, ist auch hier der Beisetzungsort der Urne nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich.

Weitere Bestattungsarten

Erfahren Sie mehr über Sonderformen der Bestattung.

Gerne setzten wir uns mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zusammen, um Ihre dereinstige Bestattung zu regeln.

  • Die Seebestattung

    Der Seebestattung geht eine Einäscherung voraus und wird von Personen gewählt, die sich dem Meer verbunden fühlen. Die Angehörigen können an der See-Urnenbeisetzung teilnehmen oder die Urne ohne Begleitung beisetzen lassen. Die Urne wird während der Fahrt zu der gewählten Beisetzungsstelle an Bord aufgebahrt. Der Kapitän übergibt nach Worten des Abschieds die Urne dem Meer. Auf Wunsch kann die Verabschiedung musikalisch umrahmt werden. Nach altem Brauch übergeben die Angehörigen Blumen als letzten Gruß der See. Die Hinterbliebenen erhalten einen Auszug aus der Seekarte, auf der die Beisetzungsstelle markiert ist. In welchen Gewässern beigesetzt werden kann, erhalten Sie gerne auf Anfrage.

  • Friedwald

    Auch die Bestattung in einem Friedwald ist eine Form der Feuerbestattung. Hierbei wird eine biologisch abbaubare Urne in einem extra dafür vorgesehenen Waldstück beigesetzt. Grabschmuck ist nicht erlaubt – dies übernimmt die Natur selbst. Häufig sind die Gräber nur durch ein kleines Schild oder eine Karte gekennzeichnet. Die Beisetzung direkt am Fuß eines Baumes ist möglich – auch als Familien- oder Freundschaftsbaum. Die Nutzung kann durch einen Grundbucheintrag für bis zu 99 Jahre gesichert werden.

    Je nach persönlichen Vorstellungen und Neigungen existieren weitere Möglichkeiten einer individuellen Bestattung. Wir beraten Sie gerne zu allen Alternativen.

    Mehr dazu unter: www.friedwald.de

  • Grabeskirche

    Auch der Beisetzung in einer Grabeskirche (Beispielsweise: Grabeskirche Viersen) geht eine Einäscherung voran.

    Sie als angehörige sollten sich vorher mit der Grabeskirche in Verbindung setzten, um eine „Grabstelle“, und einen so genannten „Kubus“ (Gefäß = Mamorblock in dem die Urne für die restliche Ruhezeit von 20 Jahren verweilt) auszusuchen. Nach der Einäscherung wird dann, auf Wunsch, von uns ein Termin mit der Grabeskirche ausgemacht, an dem die Beisetzung stattfinden soll.

    Wir werden wie Sie es von uns gewohnt sind die Trauerfeier mit der anschließenden Beisetzung betreuen.

    Mehr dazu unter: www.grabeskirche-viersen.de

  • Sonderformen der Bestattung

    Bei besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft von Heißluftballon) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen auch genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen in Deutschland sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Formen sind im Letzten tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich.